Haftung von Umzugsfirmen

Gerade haben Sie sich von den Profis der Umzugsfirma verabschiedet und sich für den gelungenen Umzug bedankt, als ihnen beim Auspacken die Scherben von Großmutters Teeservice in die Hände fallen. Das kann natürlich auch der besten Umzugsspedition passieren, doch muss die Umzugsfirma auch für den Schaden haften?

Gut versichert umziehen: Angebote von seriösen Umzugsfirmen.

Wann haftet eine Umzugsfirma?

Nach § 451e HGB gibt es eine Grundhaftung für Umzugsunternehmen, die in vielen Fällen ausreichend ist und 620 Euro pro Kubikmeter Umzugsgut beträgt. Sollte der Wert ihres Umzugsgutes diesen Betrag allerdings deutlich überschreiten ist eine zusätzliche Transportversicherung zu empfehlen, die von vielen Umzugsfirmen angeboten wird. Hier sollten Sie darauf achten ob der Zeitwert oder der Wiederbeschaffungswert ersetzt wird.

Achten Sie bei Ihrem Umzug darauf, dass Sie das Umzugsgut gleich beim Ausladen kontrollieren, so dass Sie offensichtliche Schäden direkt an die Umzugsfirma melden können. Auch bei Schäden die nicht direkt am Umzugsgut entstehen – wie zum Beispiel im Treppenhaus – sollten Sie so verfahren. Verdeckte Schäden müssen Sie innerhalb von zehn Tagen bei Ihrem Umzugsunternehmen melden.

Wann haftet eine Umzugsfirma nicht?

Wenn Sie einen Teilservice-Umzug gebucht haben sollten Sie darauf achten, dass professionelle Umzugshelfer nur für solche Schäden am Umzugsgut verantwortlich gemacht werden können, welche die Profis von der Umzugsfirma auch selbst transportiert bzw. gepackt haben. Für alle Umzugskartons die Sie selber gepackt haben, übernimmt die Spedition keine Haftung. Diese Regelung gilt auch, wenn Sie selbst mit anpacken und entgegen der Warnungen der Profis Ihren Herd in einen kleinen Aufzug verfrachten. Werden Herd oder Fahrstuhl dabei beschädigt, müssen sie eventuelle Reparaturkosten selbst tragen.

Haftungsausschlüsse der Umzugsfirmen

Da sich Umzugsunternehmen meist noch weiter vor Haftungsansprüchen absichern, sollten Sie vor Vertragsunterzeichnung die allgemeinen Geschäftsbedingungen genau durchlesen. So sichern sich Umzugsfirmen hier zum Beispiel häufig gegen „unabwendbare Ereignisse“ ab. Dazu gehören Schäden durch  Naturgewalten, wie Stürme und Überschwemmungen aber auch Schäden durch Dritte, die nicht haftbar gemacht werden können (Verursacher ist nicht versichert, Unfallflucht usw.). Zusammengefasst: Schäden die auch bei größter Sorgfalt des Spediteurs nicht zu vermeiden gewsen wären, bzw. solche die außerhalb der Kontrolle der Profis liegen, fallen unter den Haftungsausschluss für unabwendbare Ereignisse.
Wichtig: Häufig gilt dieser Haftungsausschluss auch für Umzugsgut, das besonders zerbrechlich oder empfindlich ist.

Weitere Sonderfälle sind der Transport von Tieren, Wertsachen, Pflanzen und elektronischen Geräten durch eine Umzugsfirma. In diesen Fällen kann es empfehlenswert sein, die Sachen selbst zu transportieren. Zum Thema Umzug mit Pflanzen erklärt ein Ratgeber im Internet die genaueren Details. Angebote von seriösen Umzugsfirmen können Sie ebenfalls online abfragen – hier müssen Sie nur ein Formular ausfüllen und Sie bekommen gleich mehrere Angebote von Umzugsfirmen in Ihrer Region zugeschickt.


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