Kostenübernahme bei Umzug mit Hartz IV

Um als Hartz-4-Empfänger umziehen zu können, ist meist finanzielle Unterstützung durch das Amt notwendig. Um Umzugskosten bezahlt zu bekommen, müssen allerdings Nachweise für die Notwendigkeit des Umzugs erbracht werden.

Tipp zur Kostenübernahme: Holen Sie immer mehrere Kostenvoranschläge für einen Umzugswagen oder ggf. ein Umzugsunternehmen ein, die Sie beim Amt für die Kostenübernahme vorlegen können.

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Gründe für einen Umzug – welche erkennt die ARGE an?

Die Aussicht oder Hoffnung in einer anderen Stadt Arbeit zu finden,reicht als Grund nicht aus, um als Hartz-IV-Empfänger einen Umzug vom Amt bezahlt zu bekommen. Auch Hartz-IV-Empfänger unter 25 Jahren, die bei ihren Eltern ausziehen wollen, haben keinen Anspruch auf Kostenübernahme – Ausnahmen gelten bei einer Schwangerschaft, einer Ausbildung in einer anderen Stadt oder unzumutbaren sozialen Verhältnissen im Elternhaus.
Gründe, die von der ARGE anerkannt werden, sind:

Fordert die ARGE den Umzug eines Hartz-IV-Empfängers – zum Beispiel um Mietkosten zu senken – ist das Amt natürlich auch verpflichtet, die anfallenden Umzugskosten zu übernehmen.

Erkennt die ARGE einen Umzugsgrund an, sollten Sie sich die Zustimmung auf Kostenübernahme in jedem Fall schriftlich bestätigen lassen. Kündigen Sie Ihren Umzug außerdem frühzeitig an, nur so ist gewährleistet, dass Ihre Ansprüche auf Arbeitslosengeld II und sämtliche Versicherungen auch während der Umzugsphase noch bestehen.

Welche Umzugskosten übernimmt die ARGE?

Grundlegend übernimmt die ARGE folgende Kosten beim Umzug:

Wenn die ARGE den Umzug fordert, müssen außerdem folgende Posten zusätzlichen übernommen werden:

Tipp: Je weniger Sie bei einem Umzug mitnehmen, desto günstiger wird dieser. Entrümpeln Sie darum vor dem Umzug gründlich – gut erhaltene Dinge können Sie weiterverkaufen und damit Umzugskosten ausgleichen.