Tipps für die Wohnungsübergabe

Eine Wohnungsübergabe wartet bei einem Umzug gleich zweimal auf Sie - einmal beim Auszug und einmal beim Einzug. Wenn es gut läuft, kommen Sie ohne großen finanziellen Aufwand davon, läuft es schlecht, kann es unter Umständen teuer werden. Bei der Wohnungsübergabe wird der Zustand der Wohnung festgestellt und es erfolgt (meist) auch die Schlüsselübergabe.

Kostenlos herunterladen: ein Formular für die Wohnungsübergabe

Wissenswertes für die Wohnungsübergabe beim Auszug

Wenn Sie ausziehen sollte sich die Wohnung bei der Wohnungsübergabe in ihrem ursprünglichen Zustand befinden. D. h. für Schäden, die die Wohnung bereits bei Ihrem Einzug aufwies, können Sie nicht verantwortlich gemacht werden. Ebenso wenig für Abnutzungen, die durch den ganz normalen, sachgemäßen Gebrauch der Wohnung entstanden sind - hier fallen allerdings ggf. Schönheitsreparaturen an.
Anders verhält es sich bei baulichen Veränderungen, z. B. Durchbruch einer Wand, Verlegen von Parkett etc., die Sie während der Mietzeit in oder an der Wohnung vorgenommen haben. Ihr Vermieter kann Sie dazu verpflichten sämtliche Veränderungen vor Ihrem Auszug rückgängig zu machen, auch wenn er diesen zum Zeitpunkt des Ein- bzw. Umbaus zugestimmt hat.
Um unliebsame Überraschungen zu vermeiden, ist es ratsam vor der Wohnungsübergabe mit dem Vermieter zu besprechen, wie mit den Veränderungen zu verfahren ist - evtl. können diese erhalten bleiben.

Wohnungsübergabe beim Einzug: schauen Sie in jede Ecke

Sehen Sie sich Ihr neues Zuhause bei der Wohnungsübergabe ganz genau an. Das geht natürlich nur, wenn die Wohnung vorher auch vollständig geräumt ist. Stehen noch Möbel des Vormieters herum, könnten eventuelle Mängel verdeckt werden. Ebenfalls sollten Sie darauf achten, dass die Wohnungsübergabe nicht abends im Dunkeln stattfindet, denn bestimmte Mängel wie z. B. ein ungleichmäßiger Wandanstrich sind nur bei Licht erkennbar.

Wichtig bei jeder Wohnungsübergabe: das Übergabeprotokoll

Egal ob bei Ein- oder Auszug: Bei jeder Wohnungsübergabe sollte ein umfassendes Übergabeprotokoll angefertigt werden, in dem der Zustand der Wohnung vermerkt wird.

Folgende Punkte sollten geprüft und im Protokoll festgehalten werden:

Noch ein Tipp zum Schluss: Nehmen Sie zu der Wohnungsübergabe jemanden mit. Frei nach dem Motto: Vier Augen sehen mehr als zwei, haben Sie im Fall einer Meinungsverschiedenheit einen Zeugen, der die getroffenen Vereinbarungen notfalls bekräftigen kann.