Urlaub für den Umzug beantragen

Umzugskisten packen, Behördengänge erledigen, die alte Wohnung renovieren – wie schön wäre es, wenn Sie für all diese Dinge einige zusätzliche Tage Umzugsurlaub zur Verfügung hätten! Ob Ihnen Urlaub für den Umzug von Gesetzes wegen zusteht, ist von ganz speziellen Faktoren abhängig. Beantragen sollten Sie diesen Sonderurlaub aber auf jeden Fall, denn oftmals gewährt der Arbeitgeber den einen oder anderen Tag Umzugsurlaub, auch wenn kein Rechtsanspruch darauf besteht.

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Wann besteht ein rechtlicher Anspruch auf Umzugsurlaub?

Wenn berufliche Gründe den Umzug bedingen, etwa eine Versetzung oder weil die Firma ihren Sitz in eine andere Stadt verlegt, steht Ihnen ein zusätzlicher Tag Urlaub für den Umzug zu. Sind Sie im Öffentlichen Dienst tätig sind es sogar bis zu drei Tage. Dieses gilt besonders dann, wenn Sie ins Ausland versetzt werden oder innerhalb der letzten fünf Jahre mehrfach umziehen mussten. Als "normaler" Angestellter, der aus rein privaten Gründen umzieht, haben Sie hingegen keinen gesetzlichen Anspruch auf Umzugsurlaub, es sei denn in Ihrem Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung wurde ein Urlaubsanspruch explizit festgelegt.

Denken Sie daran: Ist Ihr Umzug beruflich motiviert, können Sie einen Großteil Ihrer Umzugskosten von der Steuer absetzen.

Umzugsurlaub – so hat Ihr Antrag Aussicht auf Erfolg

Wenn Sie nun aus privaten Gründen umziehen und im Arbeits- oder Tarifvertrag kein Urlaub für den Umzug vereinbart wurde, sollten Sie mit Ihrem Vorgesetzten direkt um zusätzlichen Umzugsurlaub verhandeln. In vielen Branchen ist es absolut üblich, auf kulanter Basis den Arbeitnehmern freie Tage für den Umzug zu gewähren.

Hier einige Tipps, damit Ihr Verhandlungsgespräch erfolgreich verläuft:

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